Wie das Münchner Landgericht nun bestätigte, ist die Kennzeichnung „Preis auf Anfrage“ in Webshops wettbewerbswidrig und kann teuer abgemahnt werden. Das steckt hinter dem Urteil. Preise gehören im Onlineshop dazu, wie die Schnürsenkel zum Schuh. Schwierig ist eine genaue Preisangabe aber dann, wenn sich Kunden ein Produkt individuell zusammenstellen können und die Wahl zwischen verschiedenen […]
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